Maskenpflicht auf der Chrummen

Ab Freitag, dem 16. Oktober 2020, führt der Kanton Schwyz verschiedene, verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ein. Darunter fällt auch die Maskenpflicht bei Versammlungen von über 50 Personen. Da sich auf der Chrummen in der Regel Ansammlungen von mehr als 50 Leuten ergeben, hat der Vorstand beschlossen, dass ab Freitag für alle Mitglieder, Angehörige und Besucher (ab 12 Jahren) während dem Trainings- und Spielbetrieb für die An- und Abreise sowie dem Aufenthalt auf der Sportanlage Chrummen eine generelle Maskenpflicht gilt.

Während dem eigentlichen Training oder Spiel muss die Maske von Trainern und Spielern im Mannschaftsverbund nicht getragen werden. Ebenso ist es erlaubt, die Maske abzunehmen, wenn man sitzt und etwas vom Kiosk konsumiert.

Wir bitten alle, diese Massnahme strikt anzuwenden und auch die anderen Vorschriften wie Abstände und Händewaschen einzuhalten. Auch Handshakes oder Umarmungen sind zu unterlassen.

Besten Dank für Eure Mitarbeit in diesen herausfordernden Umständen.

Für den Vorstand

Benjamin Fuchs
Präsident FC Freienbach